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Sachverständige für Genehmigungsverfahren und § 29 a BImSchG
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Impressum



  • Erstellung von Sicherheitsberichten gem. § 9 der Störfall-Verordnung, z.B. im BImSchG-Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von sicherheitstechnischen Betrachtungen / Stellungnahmen
  • Durchführung von Prüfungen mittels systemanalytischer Methoden (HAZOP / PAAG)
  • Durchführung von Ausbreitungsberechnungen nach 12. BImSchV
  • Erstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen gemäß der 3. Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung
  • Erstellung von vereinfachten Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für Anlagen, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen
  • Erstellung von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen (Störfallkonzept) gemäß § 8 der Störfall-Verordnung
  • Erstellung von Informationen für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit (§ 11 Störfall-VO)
  • Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen
  • Durchführung von sicherheitstechnischen Begutachtungen gem. § 29a BImSchG, Schwerpunkte u.a. Chemieanlagen, Lageranlagen, Ammoniakkälteanlagen
  • Durchführung von Inspektionen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 der Störfall-Verordnung
  • Begutachtung von Sicherheitsberichten
  • Fortschreibung / Aktualisierung des Sicherheitsberichtes
  • Prüfung sicherheitstechnischer Konzepte
  • Erstellung von Explosionsschutzkonzepten
  • Begutachtung / Prüfung des Ex-Schutzkonzeptes bzw. Explosionsschutzdokuments
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • Bereitstellung des externen Störfallbeauftragten
  • Bekanntgegebener Sachverständiger nach § 29a BImSchG