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- Erstellung von Sicherheitsberichten gem. § 9 der Störfall-Verordnung, z.B. im BImSchG-Genehmigungsverfahren
- Erstellung von sicherheitstechnischen Betrachtungen / Stellungnahmen
- Durchführung von Prüfungen mittels systemanalytischer Methoden (HAZOP / PAAG)
- Durchführung von Ausbreitungsberechnungen nach 12. BImSchV
- Erstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen gemäß der 3. Verwaltungsvorschrift zur
Störfall-Verordnung
- Erstellung von vereinfachten Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für Anlagen, die nicht unter die Störfall-Verordnung
fallen
- Erstellung von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen (Störfallkonzept) gemäß § 8 der Störfall-Verordnung
- Erstellung von Informationen für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit (§ 11 Störfall-VO)
- Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen
- Durchführung von sicherheitstechnischen Begutachtungen gem. § 29a BImSchG, Schwerpunkte u.a. Chemieanlagen, Lageranlagen,
Ammoniakkälteanlagen
- Durchführung von Inspektionen nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 der Störfall-Verordnung
- Begutachtung von Sicherheitsberichten
- Fortschreibung / Aktualisierung des Sicherheitsberichtes
- Prüfung sicherheitstechnischer Konzepte
- Erstellung von Explosionsschutzkonzepten
- Begutachtung / Prüfung des Ex-Schutzkonzeptes bzw. Explosionsschutzdokuments
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Bereitstellung des externen Störfallbeauftragten
- Bekanntgegebener Sachverständiger nach § 29a BImSchG
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