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- Ermittlung und Bewertung der technischen Arbeitsschutzanforderungen an Betriebsstätten (Arbeitsstätten-Verordnung,
Arbeitsstätten-Richtlinien, UVVen)
- Durchführung von Gefährdungsabschätzungen und Gefährdungsanalysen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung bzw. Aktualisierung von Betriebsanweisungen und Betriebshandbüchern
- Unterrichtung und Unterweisung von Mitarbeitern / Beschäftigten gemäß BetrSichV
- Einstufung von Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern
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