|
 
 
 
 
 
 
|
|


- Beratung bei der Festlegung von Anforderungen an Lageranlagen, Abfüllanlagen, Umschlaganlagen,
Herstellungsanlagen, Behandlungsanlagen und Verwendungsanlagen gemäß der neuen VAwS (in Kraft getreten am 10.06.2004).
- Berechnung des erforderlichen Rückhaltevolumens gemäß TRwS 131
- Berechnung des Löschwasserrückhaltevolumens in Verbindung mit dem Rückhaltevolumen nach VAwS
- Berechnung der Wassergefährdungsklassen von Stoffgemischen
- Beantragung von Eignungsfeststellungen
- Erstellung von Überwachungsplan, Instandsetzungsplan und Alarmplan
- Bereitstellung des externen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
- Feste Kooperation mit einer Sachverständigenorganisation gemäß §11 VawS
- Beantragung von Bewilligungen / Erlaubnissen zur Wasserentnahme
- Erstellung von Genehmigungsanträgen zur Direkteinleitung oder Indirekteinleitung von Abwasser
|
|
|