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Sachverständige für Genehmigungsverfahren und § 29 a BImSchG
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  • Beratung bei der Festlegung von Anforderungen an Lageranlagen, Abfüllanlagen, Umschlaganlagen, Herstellungsanlagen, Behandlungsanlagen und Verwendungsanlagen gemäß der neuen VAwS (in Kraft getreten am 10.06.2004).
  • Berechnung des erforderlichen Rückhaltevolumens gemäß TRwS 131
  • Berechnung des Löschwasserrückhaltevolumens in Verbindung mit dem Rückhaltevolumen nach VAwS
  • Berechnung der Wassergefährdungsklassen von Stoffgemischen
  • Beantragung von Eignungsfeststellungen
  • Erstellung von Überwachungsplan, Instandsetzungsplan und Alarmplan
  • Bereitstellung des externen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
  • Feste Kooperation mit einer Sachverständigenorganisation gemäß §11 VawS


  • Beantragung von Bewilligungen / Erlaubnissen zur Wasserentnahme
  • Erstellung von Genehmigungsanträgen zur Direkteinleitung oder Indirekteinleitung von Abwasser