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Sachverständiger Dipl.-Chem. Ludger Küper
Telefon: 0251 - 14 156-24
e-mail: l.kueper@ucon-gmbh.de
1999 wurde auf Initiative des Umweltministeriums NRW und der IHK Münster der öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich geschaffen, insbesondere für
Anlagen, die dem BImSchG, dem WHG oder dem KrW-/AbfG unterliegen. Dahinter steht die Überzeugung und Erfahrung, dass auf diese
Weise ein hohes fachliches Niveau in den Genehmigungsunterlagen und eine signifikante Reduzierung der gesamten
Bearbeitungszeit erreicht wird.
Leistungen des Sachverständigen für Anlagenbetreiber:

- Qualifizierte Beratung des Anlagenbetreibers während des gesamten Genehmigungsverfahrens bis zur rechtskräftigen
BImSchG-Genehmigung (beim Neu-Genehmigungsantrag und beim Änderungsantrag);
- Feststellung des Umfangs der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens (Änderungsantrag, Änderungsanzeige);
- Ermittlung der UVP-Pflicht und, falls erforderlich, die gemeinsame Festlegung des Untersuchungsrahmens im Scopingtermin;
- Prüfung, ob das geplante Vorhaben dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung unterliegt und im Rahmen der erweiterten
Pflichten ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist;
- Festlegung, der für das Vorhaben erforderlichen Fachgutachten wie Lärm, Geruch, Baugrund, Brandschutz, Ex-Schutz etc.;
- Vorstellung des Projektes bei den Behörden und Aushandeln von tragfähigen Vereinbarungen bei kritischen Fragestellungen;
- Erstellung der Antragsunterlagen (Genehmigungsantrag, Sicherheitsbericht, Brandschutzkonzept oder UVS);
- Durchsicht der Einwendungen und Vorbereitung des Erörterungstermins bei Genehmigungsverfahren, die im förmlichen
Verwaltungsverfahren – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – zu genehmigen sind;
- Detaillierte Prüfung des Genehmigungsbescheides auf Konformität zum BImSchGV-Antrag;
- Begleitung des Projektes während der Errichtung auf das Einhalten von Auflagen und Nebenbestimmungen aus dem
Genehmigungsbescheid.
Leistungen des Sachverständigen für Genehmigungsbehörden:

- Tätigkeit als Sachverständiger i. S. des § 13 Abs. 1 Satz 4 der 9. BImSch zur fachtechnischen Unterstützung der
Genehmigungsbehörde bei der Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens
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