AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Wir schließen Verträge mit Unternehmern (§§ 310 Abs. 1, 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über von uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

1.2 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge in der laufenden Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden. Der Kunde kann unsere AGB jederzeit im Internet unter www.ucon-gmbh.de/agb/ abrufen und herunterladen. Wir senden sie ihm auf Wunsch auch jederzeit kostenfrei zu. Ausländischen Kunden senden wir die AGB spätestens mit jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung in der Vertragssprache zu.

1.3 Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unseren AGB entgegenstehende, hiervon abweichende, diese ergänzende oder einseitige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder vorbehaltlos Leistungen erbringen oder entgegennehmen; es sei denn, wir hätten solchen Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ist der Auftragserteilung durch den Kunden unser Angebot vorausgegangen, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Auftragserteilung zustande. Unterbreitet der Kunde uns ein Angebot oder weicht seine Auftragserteilung von unserem Angebot ab, kommt der Vertrag erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf Wunsch des Kunden erfolgt unsere Auftragsbestätigung schriftlich.

2.2 Erfolgt unser Angebot auf den Vertragsabschluss „freibleibend“, können wir es bis zum Zugang der Auftragserteilung frei widerrufen.

2.3 Falls auf ein Angebot des Kunden keine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, kommt der Vertrag mit Ausführung unserer Lieferung oder sonstigen Leistung zustande oder, falls dieser zeitlich vorgelagert ist, mit Zugang unserer Rechnung.

2.4 Der Kunde ist an sein Angebot vier Wochen ab Zugang bei uns gebunden.

3. Preise, Zahlungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Rabatte oder Boni werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt.

3.2 Von uns eingeräumte Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist die entsprechende Gutschrift auf unserem Geschäftskonto.

3.3 Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen.

3.4 Wir berechnen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit zunächst Fälligkeitszinsen von 5 Prozent p.a.; ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.5 Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, wenn für uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss erkennbar wird oder unser Kunde unrichtige oder unvollständige oder trotz Aufforderung keine Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, es sei denn, der Kunde weit nach, dass uns bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt schon bei Abschluss des Vertrages hätte bekannt sein müssen, dass berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestanden und wir uns diesen Bedenken verschlossen haben. Ferner können wir unsere Sicherungsrechte geltend und ausstehende Leistungen von der Leistung angemessener Sicherheit oder der Bezahlung Zug um Zug gegen Leistung abhängig machen. Verweigert der Kunde diese, können wir – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist – , soweit wir unsere Leistung noch nicht erbracht haben, vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann.

3.6 Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Tilgung der ältesten fälligen Rechnungsposten einschließlich der angefallenen Zinsen und Kosten zu verwenden in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4. Termine und Fristen, Höhere Gewalt, Erschwernisse

4.1 Fixtermine für unsere Leistungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4.2 Soweit Ereignisse, die außergewöhnlich sowie für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind („höhere Gewalt“) wie z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Epidemien, Kriege, Terror, Verkehrsstörungen, Embargos oder Arbeitskämpfe, uns an der Erfüllung unserer Leistungspflichten hindern, sind wir, solange sie andauern, von unserer Leistungspflicht befreit. Wenn ein solches Ereignis eintritt, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die durch das Ereignis eingetretene Störung länger als sechs Wochen können wir von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden erstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu.

4.3 Wird die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag für uns infolge von Ereignissen, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht oder nicht in der Form zu erwarten waren, wie insbesondere behördliche Anordnungen, die unseren Betrieb betreffen, erheblich erschwert, sind wir berechtigt eine Anpassung der vertraglichen Bedingungen zu verlangen, die eine angemessene Überwindung dieser Erschwernisse ermöglichen. Bis zu einer Einigung über die Anpassung des Vertrags ruhen unsere Leistungspflichten aus dem Vertrag. Dauert ein solches Ereignis länger als 6 Wochen an und ist eine Einigung über eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder ist eine solche Anpassung für einen Vertragspartner unzumutbar, können beide Vertragspartner von dem Vertrag zurücktreten. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden im Umfang des Rücktritts erstatten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

5. Mitwirkungsleistungen

5.1 Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass uns kostenlos alle für die Ausführung unserer Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig vorgelegt und erteilt werden.

5.2 Etwaige vereinbarte Termine für unsere Leistungen sind von der rechtzeitigen Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden abhängig. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, verlängern sich die vereinbarten Termine angemessen. Sämtliche hieraus entstehende Kosten (z.B. wegen Verzögerungen, Mehraufwand) sind vom Kunden zu tragen.

5.3 Werden wir im Rahmen der Leistungserbringung außerhalb unserer Geschäftsräume tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungs-pflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Der Kunde ist dazu verpflichtet uns rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften sowie sonstigen Bestimmungen schriftlich informieren.

5.4 Wir sind berechtigt, dem Kunden zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass wir den Vertrag kündigen, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werden.

5.5 Kommt der Kunde durch das Unterlassen einer Mitwirkungshandlung in Verzug der Annahme, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

5.6 Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Informationen oder sonstige Mitwirkungsleistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass unser Auftrag dies ausdrücklich umfasst.

6. Vertragswidrige Leistung

6.1 Weist die von uns erbrachte Leistung einen Sach- oder Rechtsmangel auf, richten sich die wechselseitigen Ansprüche, Rechte und Einwendungen von uns und dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Abweichungen:

6.2 Die Kosten der Nacherfüllung (einschließlich der hierfür erforderlichen Aufwendungen im Sinne von § 635 BGB) übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Auftragswert, angemessen sind. Solche Kosten sind jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn sie das Eineinhalbfache unserer Vergütung für die mangelhafte Leistung übersteigen.

6.3 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Leistung bestehen nur unter den in Ziff. 8 genannten Voraussetzungen. Ansprüche des Kunden aus von uns übernommenen Garantien bleiben unberührt.

6.4 Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Unteraufträge

Wir sind berechtigt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einen dafür geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer einzusetzen.

8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht entweder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

8.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziff. 8.1 gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe sowie für unsere Erfüllungsgehilfen.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 8.1 und 8.2 gelten nicht für Personenschäden, d.h. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir ausnahmsweise eine Garantie übernommen haben.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und sonstige Unterlagen bzw. Arbeitsergebnisse, einschließlich in elektronischer Form und einschließlich Entwürfe, erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen (im folgenden „Werke“), räumen wir dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt bzw. übertragen. Der Kunde darf Werke nur vollständig und auch sonst in unveränderter Form und nur für den Vertragszweck verwenden.

10. Vertraulichkeit

10.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne der nachfolgenden Geheimhaltungsverpflichtung sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, auch wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG ergriffen wurden, ferner alle Informationen über uns (z. B. Daten, Dokumente, Zeichnungen, Muster und Know-how), die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages und/oder der Verhandlungen zu diesem Vertrag zugänglich gemacht werden/wurden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach erkennbar vertraulich sind. Ob und auf welchem Trägermedium die Vertraulichen Informationen verkörpert sind, ist unerheblich; insbesondere sind auch mündliche Informationen umfasst.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Der Kunde wird geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichen Informationen treffen, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen er besonders sensible Informationen über sein eigenes Unternehmen schützt und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG treffen.

10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, von uns offengelegte Vertrauliche Informationen für einen anderen Zweck als zum Zwecke der jeweiligen Vertragserfüllung zu verwenden. Die Erlangung von Geschäftsgeheimnissen durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von durch uns zur Verfügung gestellte Produkte, Muster oder sonstige entsprechende Vertrauliche Informationen, die sich im rechtmäßigen Besitz des Kunden befinden, ist untersagt. Dieses Verbot endet, sobald das betreffende Produkt, Muster oder sonstige Vertrauliche Information öffentlich verfügbar gemacht wurde.

10.4 Die Geheimhaltungspflichten des Kunden gelten nicht für solche Informationen, für die der Kunde nachweisen kann, dass
• wir für den konkreten Einzelfall einer Weitergabe oder Nutzung durch den Kunden vorher schriftlich zugestimmt haben;
• sie vor Abschluss dieser Geheimhaltungsverpflichtung offenkundig waren;
• der Kunde sie vor dem Abschluss dieser Geheimhaltungsverpflichtung von einem Dritten erlangt hat oder danach ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsver-pflichtung von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Vertraulichen Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt; oder
• der Kunde zur Preisgabe der vertraulichen Informationen gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse oder durch eine vollstreckbare Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde verpflichtet ist.

10.5 Diese Geheimhaltungsverpflichtung tritt mit Abschluss dieses Vertrages in Kraft und endet fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

11. Datenschutz

11.1 Wir sind ebenso wie der Kunde dazu verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages erhobenen Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu verarbeiten.

11.2 Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die der Kunde auf unserer Webseite www.ucon-gmbh.de/datenschutz/ herunterladen kann.

12. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrechte

12.1 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder entscheidungsreif besteht oder seine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt, aus dem wir unsere Forderung ableiten.

12.2 Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts.

12.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn wir trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden keine angemessene Sicherheit geleistet haben.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Münster. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäften mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Münster (§ 38 ZPO). Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir können unseren Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.

13.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses oder eine Abweichung hiervon.

13.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Liefergeschäftes ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Ziel dieser Klausel möglichst entspricht und wirksam ist.