Externe Beauftragtenstellung
Externe Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
- Wahrnehmung der in § 54 BImSchG bezeichneten Aufgaben
- Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilungen von Mängeln einschließlich Verbesserungsvorschlägen
- Überwachung hinsichtlich Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und Erfüllung von Nebenbestimmungen
- Beratung bei anlagen- und stoffbezogenen Änderungsabsichten und Schadensfällen
- Jährliche Berichterstellung des Immissionsschutzbeauftragten
Externe Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
- Wahrnehmung der in § 64 WHG bezeichneten Aufgaben
- Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilungen von Defiziten
- Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung von wasserrechtlichen Vorschriften und Erfüllung von Nebenbestimmungen
- Beratung bei wasserrechtlich relevanten Änderungen und Schadensfälle
- Jährliche Berichterstellung des Gewässerschutzbeauftragten