Immissionsschutz // Externe Beauftragtenstellung

Externe Beauftragtenstellung

Externe Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz

  • Wahrnehmung der in § 54 BImSchG bezeichneten Aufgaben
  • Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilungen von Mängeln einschließlich Verbesserungsvorschlägen
  • Überwachung hinsichtlich Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und Erfüllung von Nebenbestimmungen
  • Beratung bei anlagen- und stoffbezogenen Änderungsabsichten und Schadensfällen
  • Jährliche Berichterstellung des Immissionsschutzbeauftragten

 Externe Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz

  • Wahrnehmung der in § 64 WHG bezeichneten Aufgaben
  • Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilungen von Defiziten
  • Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung von wasserrechtlichen Vorschriften und Erfüllung von Nebenbestimmungen
  • Beratung bei wasserrechtlich relevanten Änderungen und Schadensfälle
  • Jährliche Berichterstellung des Gewässerschutzbeauftragten