Externe Beauftragtenstellung
Externe Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
- Wahrnehmung der in § 54 BImSchG bezeichneten Aufgaben
- Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilungen von Mängeln einschließlich Verbesserungsvorschlägen
- Überwachung hinsichtlich Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und Erfüllung von Nebenbestimmungen
- Beratung bei anlagen- und stoffbezogenen Änderungsabsichten und Schadensfällen
- Jährliche Berichterstellung des Immissionsschutzbeauftragten
Externe Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
- Wahrnehmung der in § 64 WHG bezeichneten Aufgaben
- Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilungen von Defiziten
- Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung von wasserrechtlichen Vorschriften und Erfüllung von Nebenbestimmungen
- Beratung bei wasserrechtlich relevanten Änderungen und Schadensfälle
- Jährliche Berichterstellung des Gewässerschutzbeauftragten
Externe Gefahrgutbeauftragte
- Schulungsnachweise gemäß § 4 GbV für die Verkehrsträger Straße, Schiene und See
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Erstellung eines Jahresberichtes über die Tätigkeiten in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter
- Schulung der beauftragten Personen im Unternehmen bezüglich der gefahrgutrechtlichen Vorschriften und stoffchemischen Eigenschaften