Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
- Qualifizierte Beratung des Anlagenbetreibers während des gesamten Genehmigungsverfahrens bis zur rechtskräftigen BImSchG-Genehmigung
- Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens (Neu- oder Änderungsgenehmigung, Anzeige, Mehr- oder Vielstoffanlage)
- Ermittlung der UVP-Pflicht, falls erforderlich, die gemeinsame Festlegung des Untersuchungsrahmens im Scopingtermin
- Prüfung, inwieweit das geplante Vorhaben dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung unterliegt und im Rahmen der erweiterten Pflichten ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist
- Festlegung, der für das Vorhaben erforderlichen Fachgutachten zu den Themen Lärm, Geruch, Baugrund, Brandschutz, Ex-Schutz etc.
- Prüfung der externen Gutachten auf Plausibilität und Konformität
- Vorstellung des Projektes bei den Behörden und Ausarbeiten von tragfähigen Vereinbarungen bei kritischen Fragestellungen
- Erstellung von Genehmigungsanträgen
- Durchsicht der Einwendungen und Vorbereitung des Erörterungstermins bei Genehmigungsverfahren, die im förmlichen Verwaltungsverfahren – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – zu genehmigen sind
- Detaillierte Prüfung des Genehmigungsbescheides auf Konformität zum BImSchG-Antrag
- Begleitung des Projektes während der Errichtung auf das Einhalten von Auflagen und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid
- Transparente Dokumentation des gesamten Genehmigungsverfahrens
Kontakt
Alexander F.W. Koch
Master of Science
T 0251 14156-28