Immissonsschutz

Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

  • Qualifizierte Beratung des Anlagenbetreibers während des gesamten Genehmigungsverfahrens bis zur rechtskräftigen BImSchG-Genehmigung
  • Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens (Neu- oder Änderungsgenehmigung, Anzeige, Mehr- oder Vielstoffanlage)
  • Ermittlung der UVP-Pflicht, falls erforderlich, die gemeinsame Festlegung des Untersuchungsrahmens im Scopingtermin
  • Prüfung, inwieweit das geplante Vorhaben dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung unterliegt und im Rahmen der erweiterten Pflichten ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist
  • Festlegung, der für das Vorhaben erforderlichen Fachgutachten zu den Themen Lärm, Geruch, Baugrund, Brandschutz, Ex-Schutz etc.
  • Prüfung der externen Gutachten auf Plausibilität und Konformität
  • Vorstellung des Projektes bei den Behörden und Ausarbeiten von tragfähigen Vereinbarungen bei kritischen Fragestellungen
  • Erstellung von Genehmigungsanträgen
  • Durchsicht der Einwendungen und Vorbereitung des Erörterungstermins bei Genehmigungsverfahren, die im förmlichen Verwaltungsverfahren – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – zu genehmigen sind
  • Detaillierte Prüfung des Genehmigungsbescheides auf Konformität zum BImSchG-Antrag
  • Begleitung des Projektes während der Errichtung auf das Einhalten von Auflagen und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid
  • Transparente Dokumentation des gesamten Genehmigungsverfahrens

Kontakt

Alexander F.W. Koch
Master of Science
T 0251 14156-28