Immissionsschutz // Anlagenbezogener Gewässerschutz

Anlagenbezogener Gewässerschutz

  • Empfehlung zur Abgrenzung der Gesamtanlage in LAU und HBV-Anlagen (§ 14 AwSV)
  • Erstellung von Anlagendokumentationen (§ 43 AwSV)
  • Festlegung von Anforderungen gemäß LöRüRL, DWA Regelwerk
  • Berechnung der Wassergefährdungsklassen von Stoffgemischen
  • Erarbeitung von Empfehlungen für wasserrechtliche Betriebsanweisungen und Merkblätter (§ 44 AwSV)
  • Kooperation mit Sachverständigenorganisationen für Aufgaben nach § 47 AwSV und vorhabenbezogene Fragestellungen bei der Erstellung von Gutachten