Bekanntgegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG
Seit 1995 werden Sachverständige nach § 29b BImSchG im Länderausschuss für Immissionsschutz bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erstreckt sich auf alle im Rahmen des § 29a BImSchG anfallenden sicherheitstechnischen Prüfungen und Prüfungen von Unterlagen in den jeweils von den Sachverständigen persönlich vertretenden Fachgebieten. Informationen zu den persönlich vertretenden Fachgebieten und Anlagenarten gemäß 4. BImSchV unserer Sachverständigen finden Sie in der Sachverständigendatenbank ReSyMeSa.