Anlagensicherheit // Externe Störfallbeauftragte

Externe Störfallbeauftragte

  • Wahrnehmung der in § 58b BImSchG bezeichneten Aufgaben
  • Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilung von Mängeln einschließlich Verbesserungsvorschlägen
  • Überwachung hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften und Erfüllung von Auflagen zur Verhinderung von Störfällen
  • Beratung bei anlagen- und stoffbezogenen Änderungsabsichten und Schadensfällen
  • Jährliche Berichterstellung des Störfallbeauftragten