Externe Störfallbeauftragte
- Wahrnehmung der in § 58b BImSchG bezeichneten Aufgaben
- Regelmäßige Begehungen der Anlagen, Sichtung der Dokumentation, Erkennung und Mitteilung von Mängeln einschließlich Verbesserungsvorschlägen
- Überwachung hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften und Erfüllung von Auflagen zur Verhinderung von Störfällen
- Beratung bei anlagen- und stoffbezogenen Änderungsabsichten und Schadensfällen
- Jährliche Berichterstellung des Störfallbeauftragten